Definition
Ein aufsichtsrechtliches und risikoorientiertes Maß, das bewertet, ob ein Finanzinstitut ausreichend Kapital im Verhältnis zu den Risiken seiner Positionen hält, meist ausgedrückt als Kapitalquoten bezogen auf risikogewichtete Aktiva.

Prinzip

Prinzip
Ein Mindestbestand an verlustabsorbierendem Kapital muss gehalten werden, damit potenzielle Verluste ohne Insolvenz oder systemische Störungen aufgefangen werden können; die Kapitalanforderungen steigen mit dem gemessenen Risiko.

Demonstration

Demonstration
Eine Bank mit insgesamt 12 Mio. an zulässigem Kapital und 100 Mio. risikogewichteten Aktiva hat eine Kapitaladäquanzquote von 12 %; liegt das aufsichtsrechtliche Minimum bei 8,5 %, gilt die Bank als ausreichend kapitalisiert nach diesem Standard.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Die bloße Verwendung des bilanziellen Eigenkapitals als Ersatz für aufsichtsrechtliches Kapital ohne vorgeschriebene regulatorische Anpassungen und Abzüge oder das Ignorieren von außerbilanziellen und Marktrisiken bei der Beurteilung der Adäquanz.

Konsequenz

Konsequenz
Bei korrekter Anwendung verringert Kapitaladäquanz die Wahrscheinlichkeit einer Bankeninsolvenz, schützt Einleger und Gläubiger und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei, indem Institute Verluste absorbieren können.

Umkehrung

Umkehrung
Kapitalunzulänglichkeit ist der umgekehrte Zustand: nicht ausreichendes Kapital im Verhältnis zu den gemessenen Risiken, was oft aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Ausschüttungsbeschränkungen, erzwungene Rekapitalisierung oder Abwicklungsmaßnahmen nach sich zieht.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt vorrangig für beaufsichtigte Banken und ähnliche Einlageninstitute innerhalb definierter Aufsichtsregime; sie ersetzt nicht andere Kennzahlen wie Liquiditätsanforderungen, Leverage-Ratio oder Solvenzbewertungen für Nichtbanken.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Wird häufig mit Solvenz, Leverage oder Liquidität gleichgesetzt; Kapitaladäquanz bezieht sich spezifisch auf verlustabsorbierendes Kapital relativ zu risikogewichteten Positionen, nicht auf kurzfristige Liquidität oder nominelles bilanzielles Eigenkapital.

Synthese

Synthese
Kapitaladäquanz ist die Vorgabe, ein aufsichtsrechtlich definiertes Reservoir hochwertiger Kapitalbestandteile proportional zur Risikostruktur der Positionen zu halten, um Verluste abzufedern und Kernbankfunktionen zu sichern.