Definition
Eine definierte Abfolge von Schritten, Techniken und Dokumentationsanforderungen, denen Prüfer folgen, um hinreichend geeignete Prüfungsnachweise zu erhalten und zu bewerten, die Prüfungsfeststellungen und -schlüsse stützen.

Prinzip

Prinzip
Verfahren so gestalten, dass hinreichend relevante und verlässliche Nachweise mittels geeigneter Methoden (Inspektion, Beobachtung, Bestätigung, Neuberechnung, analytische Prüfung) gewonnen werden und Reproduzierbarkeit sowie Verantwortlichkeit sichergestellt sind.

Demonstration

Demonstration
Ein Verfahren zur Prüfung von Umsatzerlösen, das die Prozessabbildung, Durchführung eines Walkthroughs, Auswahl einer statistisch validen Stichprobe von Rechnungen, Abstimmung mit dem Hauptbuch und Einholung externer Bestätigungen für ausgewählte Kunden vorsieht.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Verfahren mechanisch aus einer Vorlage anwenden, ohne Stichprobengrößen, Wesentlichkeitsschwellen oder Prozessänderungen anzupassen, oder sich ausschließlich auf Analysen verlassen ohne bestätigende Tests.

Konsequenz

Konsequenz
Angemessene Verfahren liefern Nachweise, die glaubwürdige Feststellungen und vertretbare Prüfungsurteile stützen; sie reduzieren nicht entdeckte Fehler und helfen, Kontrollschwächen zu identifizieren.

Umkehrung

Umkehrung
Keine dokumentierten Verfahren oder inkonsistente Methoden zwischen Prüfungen führen zu nicht reproduzierbaren Nachweisen und variierender Prüfungsqualität.

Abgrenzung

Abgrenzung
Verfahren sind operative Maßnahmen innerhalb einer Prüfung und unterscheiden sich von Audit-Richtlinie, Methodik oder Prüfungsurteil; sie sind nicht selbst Governance oder endgültige Schlussfolgerungen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überlappung zwischen 'Verfahren', 'Technik' und 'Methodik' erzeugt Spannung: Verfahren implizieren schrittweises Vorgehen, Methodik den Gesamtansatz und Technik einen einzelnen Test.

Synthese

Synthese
Audit-Verfahren sind die operationalisierten Tests und Schritte, die gemäß Methodik und Richtlinie ausgewählt werden und die Nachweise liefern, die zur Stützung von Prüfungsurteilen erforderlich sind.