Definition
Vom Prüfer erlangte Informationen in Form von Aufzeichnungen, korroborierenden Dokumenten, Beobachtungen, Bestätigungen und Analysen, die zur Beurteilung der Richtigkeit oder Vertrauenswürdigkeit von Angaben in den Abschlüssen herangezogen werden.
Prinzip
Prinzip
Prüfungsnachweise müssen hinreichend (Menge) und geeignet (Qualität – zuverlässig und relevant) sein, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbares Niveau zu reduzieren und die Schlussfolgerungen und die Prüfungsmeinung zu stützen.
Demonstration
Demonstration
Beispiele sind Drittbankbestätigungen, Inventurprüfungen vor Ort, Kopien unterzeichneter Verträge, Abstimmungen und analytische Prüfungen, die gebuchte Beträge untermauern.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Sich überwiegend auf mündliche Aussagen des Managements zu verlassen, veraltete oder nicht verifizierte Dokumente zu verwenden oder die Zuverlässigkeit elektronischer Aufzeichnungen falsch einzuschätzen, kann zu irreführenden Ergebnissen führen.
Konsequenz
Konsequenz
Robuste Prüfungsnachweise bieten eine verteidigungsfähige Grundlage für die Prüfungsmeinung; schwache oder unzureichende Nachweise führen je nach Wesentlichkeit und Ausmaß typischerweise zu Einschränkungen, Versagungen oder dem Versagen, eine Prüfungsmeinung abzugeben.
Umkehrung
Umkehrung
Angaben ohne jegliche korroborierende Nachweise — allein auf Managementdarstellungen gestützt — machen es dem Prüfer unmöglich, eine Meinung mit angemessener Sicherheit zu bilden.
Abgrenzung
Abgrenzung
Umfasst dokumentarische, physische, elektronische und testimonialische Quellen, die direkt für Abschlussbehauptungen relevant sind; schließt spekulative Prognosen oder nicht verifizierbare Meinungen sowie Materialien außerhalb des Prüfungsumfangs aus.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Anhaltende Spannung zwischen dem Bedarf an objektiven, externen Nachweisen (höhere Zuverlässigkeit) und intern erzeugten Informationen (praktischer, aber oft weniger zuverlässig) sowie zwischen Quantität und Qualität der Nachweise.
Synthese
Synthese
Prüfungsnachweise sind die gesammelten korroborierenden Informationen — Dokumente, Bestätigungen, Beobachtungen und Analysen — deren Hinreichendheit und Geeignetheit die Fähigkeit des Prüfers bestimmen, eine begründete Prüfungsmeinung zu bilden.