Definition
Eine Steuer auf die Nutzung, Lagerung oder den Verbrauch von Waren (und in einigen Zuständigkeiten Dienstleistungen), wenn beim Kauf keine Verkaufssteuer erhoben wurde; in der Regel vom Erwerber selbst zu berechnen und an die Steuerbehörde abzuführen.

Prinzip

Prinzip
Ergänzend zur Verkaufssteuer schützt sie die Steuerbasis der jeweiligen Gebietskörperschaft, indem sie Steuern auf auswärtige oder nicht besteuerte Erwerbe erfasst, die im Hoheitsgebiet konsumiert werden, und so Wettbewerbsneutralität schafft.

Demonstration

Demonstration
Ein Einwohner kauft Möbel online bei einem Händler außerhalb des Landes, der keine Verkaufssteuer berechnet hat; beim Einbringen der Möbel in den Wohnsitzstaat berechnet der Käufer eine Nutzungssteuer in Höhe des örtlichen Verkaufssteuersatzes und meldet diese in der Steuererklärung oder als separate Zahlung.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Doppelte Besteuerung, wenn sowohl der Verkäufer Verkaufssteuer erhebt als auch der Käufer für dieselbe Transaktion Nutzungssteuer zahlt, oder das Nichtberechnen trotz gesetzlicher Verpflichtung aufgrund der Annahme, Onlinehändler würden immer Steuer einbehalten.

Konsequenz

Konsequenz
Bei korrekter Anwendung stellt sie Wettbewerbsneutralität zwischen lokalen und entfernten Verkäufern her, sichert Einnahmen für die konsumierende Rechtsordnung und verhindert Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Käufe; sie erfordert jedoch Durchsetzungs- und Informationsmechanismen.

Umkehrung

Umkehrung
Wenn Zuständigkeiten ausschließlich auf Verkäufererhebung setzen und auf eine vom Käufer selbst berechnete Nutzungssteuer verzichten, würden entfernte, nicht erfasste Käufe Einnahmeverluste und Wettbewerbsverzerrungen verursachen.

Abgrenzung

Abgrenzung
Gilt für Waren oder Dienstleistungen, die in der Steuerhoheit genutzt, verbraucht oder gelagert werden, wenn beim Kauf keine Verkaufssteuer erhoben wurde; schließt bereits besteuerte Artikel, unter Zollregime fallende Importe und gesetzlich ausgenommene Transaktionen aus.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Überschneidungen mit Verkaufssteuern und Zollabgaben führen zu Unklarheiten darüber, ob eine Nutzungssteuer, Verkaufssteuer oder Zollabgabe anzuwenden ist; ferner besteht Spannung zwischen freiwilliger Selbstveranlagung und praktischer Durchsetzbarkeit bei zahlreichen Kleinbeträgen.

Synthese

Synthese
Die Nutzungssteuer ergänzt die Verkaufssteuer, indem sie als selbstveranlagte Abgabe des Erwerbers steuerpflichtige, beim Kauf nicht gebundene Inlandsverbräuche erfasst und so die lokale Steuerbasis schützt; ihre Wirksamkeit beruht auf klaren Regeln, Steuerzahleraufklärung und Kontrolle.